Aktuelles
3G in Bus und Bahn ab dem 24. November 2021
Ab heute, Mittwoch den 24.11.2021, gilt deutschlandweit in öffentlichen Verkehrsmitteln die 3G-Regel. Es dürfen nur noch Geimpfte, Genesene und Getestete in Bus und Bahn mitfahren. Die Regelung ist im geänderten Infektionsschutzgesetz verankert, das am 18. und 19. November 2021 von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde.
Fahrgäste, die geimpft oder genesen sind, müssen künftig einen entsprechenden Nachweis und einen Personalausweis dabeihaben. Ungeimpfte Menschen benötigen einen Testnachweis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf und ebenfalls einen Personalausweis. Zugelassen sind PCR- und Schnell-Tests einer Teststelle.
Personen ohne Test oder Nachweis können des Fahrzeugs verwiesen werden. Solche Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die außerdem mit Bußgeld geahndet werden kann.
Ausgenommen von der Regelung sind Kinder sowie Schülerinnen und Schüler, da diese regelmäßig in den Schulen getestet werden.
Die Pflicht, sich an die 3G-Regel in öffentlichen Verkehrsmitteln zu halten, liegt beim Fahrgast selbst. Eine Kontrolle der 3G-Nachweise soll stichprobenhaft erfolgen. Diese Kontrollen werden jedoch nicht vom Fahrpersonal vorgenommen. Dort muss weiterhin nur der Fahrausweis vorgelegt werden.
In den Kreisen Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke werden im regionalen Busverkehr zusätzliche Kontrolleure zum Einsatz kommen. Die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen arbeiten an entsprechenden Lösungen. Sie appellieren an die Fahrgäste, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten und weisen außerdem darauf hin, dass weiterhin die Maskenpflicht besteht.